Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft§ 40 Beförderungsentgelte
Stand: 10.06.2019
Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 40 BOKraft →
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